Der Beitrag behandelt mehrere Fragestellungen iZm der Angleichung Arbeiter/Angestellte, insbesondere Sonderfragen rund um die neuen Entgeltfortzahlungsregeln für Angestellte. So wurden etwa die "Zeitenzusammenrechnungsregelungen" (§ 2 Abs 3 und § 2 Abs 3a EFZG) für Angestellte nicht in das AngG übernommen. Daraus folgt va, dass die Lehrzeit nicht Teil der Dienstzeit gemäß § 8 AngG ist und der Angestellten-Lehrling mit der Behaltezeit mit einem vollen EFZ-Anspruch von nur 6 Wochen beginnt. Außerdem besteht im AngG keine Zusammenrechnungsverpflichtung, wenn bspw in Saisonbetrieben die Dienstverhältnisse von Angestellten für einen kurzen Zeitraum unterbrochen werden. Die weiteren Fragen betreffen das Inkrafttreten der neuen Entgeltfortzahlungsregelungen für Angestellte sowie die Thematik der Entgeltfortzahlung über das Dienstvertragsende hinaus bei einvernehmlicher Dienstvertragsauflösung im Hinblick auf eine künftige Dienstverhinderung. Schließlich erfolgt ein kurzer Ausblick auf die Angleichung der Kündigungszeiten der Arbeiter an jene der Angestellten ab 2021.