AngG: § 23a Abs 1 Z 2
Der Anspruch auf Abfertigung Alt besteht auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Inanspruchnahme einer Pension aus einem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung durch Arbeitnehmerkündigung endet. Dabei begründet nicht nur die Zuerkennung der Pension durch