§ 1155 ABGB räumt dem Arbeitnehmer einen Entgeltanspruch bei Entfall der Arbeitsleistung aus in der Arbeitgeber-Sphäre liegenden Gründen ein. Die dafür in Betracht kommenden Konstellationen sind zahlreich und erfassen unterschiedliche Varianten. Fragen werfen aber auch die Anrechnung (fiktiver) Entgeltansprüche auf die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts und die Zulässigkeit der Abbedingung des Anspruches auf.