WTBG 2017: § 2 Abs 1
AVRAG: § 7f Abs 1 idF BGBl I 2015/152
Seit dem Inkrafttreten des WTBG 2017 am 16. 9. 2017 ist ein Steuerberater gemäß § 2 Abs 1 WTBG 2017 berechtigt, seinen Mandanten anlässlich einer Baustellenkontrolle durch die Finanzpolizei auch in Angelegenheiten außerhalb des Abgaben- und Abgabenstrafrechts gegenüber den einschreitenden Organen der Finanzpolizei zu vertreten. Ist er solcherart bei der Kontrolle eingeschritten (hier: in einer Angelegenheit nach § 7f Abs 1 AVRAG aF), ist er in der Folge auch in Verfahren vor den Bezirksverwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten, in Verwaltungsstrafverfahren jedoch nur wegen Verletzung arbeits- und sozialrechtlicher Verpflichtungen, zur Vertretung berechtigt.