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BFG: Vertretungsberechtigung eines Steuerberaters bei Baustellenkontrolle

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6625/10/2018 Heft 6625 v. 22.11.2018

WTBG 2017: § 2 Abs 1

AVRAG: § 7f Abs 1 idF BGBl I 2015/152

Seit dem Inkrafttreten des WTBG 2017 am 16. 9. 2017 ist ein Steuerberater gemäß § 2 Abs 1 WTBG 2017 berechtigt, seinen Mandanten anlässlich einer Baustellenkontrolle durch die Finanzpolizei auch in Angelegenheiten außerhalb des Abgaben- und Abgabenstrafrechts gegenüber den einschreitenden Organen der Finanzpolizei zu vertreten. Ist er solcherart bei der Kontrolle eingeschritten (hier: in einer Angelegenheit nach § 7f Abs 1 AVRAG aF), ist er in der Folge auch in Verfahren vor den Bezirksverwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten, in Verwaltungsstrafverfahren jedoch nur wegen Verletzung arbeits- und sozialrechtlicher Verpflichtungen, zur Vertretung berechtigt.

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