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Bereithaltung von Lohnunterlagen am Arbeitsort in elektronischer Form

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6625/9/2018 Heft 6625 v. 22.11.2018

AVRAG: § 7d idF BGBl I 2015/152

VwGH 20. 9. 2018, Ra 2018/11/0118

Nach § 7i Abs 4 Z 1 AVRAG idF BGBl I 2015/152 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe zu bestrafen, wer als Arbeitgeber entgegen § 7d AVRAG die Lohnunterlagen von nach Österreich entsendeten Arbeitnehmern nicht am Arbeitsort bereithält.

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