Im Verhältnis zum Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland wird die Doppelbesteuerung derzeit nach dem Abkommen BGBl 1970/390 idF BGBl III 2010/135 vermieden. Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zum Vereinigten Königreich erfordert die Vermeidung internationaler Doppelbesteuerungen durch den Abschluss eines neuen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß den neuesten Entwicklungen im internationalen Steuerrecht. Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang den Regeln des OECD-Musterabkommens. (Regierungsvorlage 24. 10. 2018, 326 BlgNR 26. GP )