Für alle Personen, die zum Stichtag 15. November in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist vom Dienstgeber das Service-Entgelt für die e-card einzuheben. Für 2019 ist somit am 15. 11. 2018 ein Service-Entgelt iHv € 11,70 fällig. Das Service-Entgelt ist für folgende Personen vom Dienstgeber einzuheben: Dienstnehmer; freie Dienstnehmer; Lehrlinge; Personen in einem Ausbildungsverhältnis; Dienstnehmer, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit mindestens die Hälfte ihres Entgelts vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen; Bezieher einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt oder Kündigungsentschädigung.