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Wiedereinsetzung - Vormerkung einer Rechtsmittelfrist

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterinnen: Birgit Bleyer/Barbara TumaARD 6620/17/2018 Heft 6620 v. 18.10.2018

VwGG: § 46 Abs 1

BAO: § 308

Im Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Revisionsfrist ist aufzuzeigen, dass der steuerliche Vertreter des Wiedereinsetzungswerbers in einer seiner Verantwortung zur Fristwahrung entsprechenden Weise tätig geworden ist, indem er die Frist festgesetzt (berechnet) und ihre Vormerkung - allgemein oder konkret im Revisionsfall - angeordnet hat.

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