AngG: § 10 Abs 5
OLG Wien 23. 2. 2018, 10 Ra 103/17s
Der Kläger war beim beklagten Arbeitgeber als angestellter Immobilienmakler tätig, seine Tätigkeit bestand im Vermitteln von Liegenschaftskauf- und -mietverträgen. Mit seiner Klage begehrt er ua Rechnungslegung hinsichtlich bestimmter - konkret bezeichneter - Objekte, die er bis zum Auslaufen seines Dienstverhältnisses erfolgreich vermittelt habe und für die ihm daher seiner Ansicht nach Provisionen gebühren.