Zwecks Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit ist seit Inkrafttreten des Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetzes bereits bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch bestimmte Personengruppen mittels Fragebogen zu prüfen, ob eine Pflichtversicherung nach dem ASVG oder nach dem GSVG bzw BSVG vorliegt (Vorabprüfung). Nunmehr wurde dieser Fragebogen der SVA mit Wirkung ab 1. 8. 2018 überarbeitet (abrufbar unter www.svagw.at - Suchbegriff "Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung").