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Die Mankohaftung des Arbeitnehmers

Thema - ArbeitsrechtMag. Bettina SabaraARD 6618/5/2018 Heft 6618 v. 4.10.2018

Unter einem Manko wird ein Fehlbetrag an Geld oder ein Fehlbestand an Waren verstanden, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit anvertraut wurden. Die "Mankohaftung" ist folglich die schadenersatzrechtliche Verantwortung des Arbeitnehmers für ein in seinem Bereich aufgetretenes Manko. Der folgende Beitrag informiert über die rechtlichen Grundsätze der Mankohaftung.

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