Durch diesen Erlass erfolgen in den UmgrStR 2002 hinsichtlich der Art I bis VI UmgrStG neben der laufenden Wartung Anpassungen aufgrund des Jahressteuergesetzes 2018, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, Klarstellungen, formale Anpassungen, Fehleranpassungen sowie die Beseitigung von Redaktionsversehen (Erlass des BMF vom 17. 9. 2018, BMF-010200/0029-IV/6/2018, BMF-AV Nr 131/2018). Der Volltext des Erlasses ist unter Eingabe der Geschäftszahl unter http://findok.bmf.gv.at/findok/ abrufbar.