Der Beitrag untersucht die in letzter Zeit in der Praxis immer öfter virulent werdende Frage, unter welchen Voraussetzungen religiös bedingte Verhaltensgebote oder -empfehlungen arbeitsrechtliche Pflichten des Arbeitnehmers verdrängen können bzw wann arbeitsrechtliche Verpflichtungen solche religiös bedingten Gebote zurückdrängen. Mazal betont, dass im Zusammenspiel von Vertragsfreiheit und dem Schutz religiös bedingten Verhaltens differenzierende Lösungen geboten seien. Dies resultiere daraus, dass sowohl das Vertragsverhalten als auch religiöses Verhalten auf persönlichen Entscheidungen beruhen, und die staatliche Rechtsordnung sowohl die Vertragsfreiheit als auch die religiöse Überzeugung schützt, ohne dass es inter privatos einen Vorrang des einen Schutzbereichs gegenüber dem anderen gäbe. Die daraus folgenden Interessenabwägungen zur Auflösung von Konflikten zwischen übernommenen Vertragspflichten und religiös bedingten Verhaltenskonsequenzen sind komplex, können jedoch auf Basis eines beweglichen Systems von Beurteilungselementen gelöst werden. Dabei sind die Vorhersehbarkeit des Konflikts und die Möglichkeit einer Anpassung des Verhaltens entscheidende Beurteilungsgesichtspunkte.