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Tischitz, EGMR zur Durchsuchung von Dateien am Arbeitnehmer-PC durch den Arbeitgeber, jusIT 2018/51

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6616/20/2018 Heft 6616 v. 20.9.2018

In der Entscheidung EGMR 22. 2. 2018, 588/13 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ausgesprochen, dass das Durchsuchen von nicht als "persönlich" gekennzeichneten Dateien am Arbeitnehmer-PC durch den Arbeitgeber nicht das Recht auf Privatleben des Arbeitnehmers nach Art 8 EMRK verletzt. Die private Nutzung der betrieblichen IT war im (französischen) Ausgangsfall in begrenztem Umfang gestattet. Die Ablage privater Inhalte durch den Arbeitnehmer sollte durch einen entsprechenden Hinweis mit "privat" gekennzeichnet werden. Der Arbeitgeber griff während einer internen Untersuchung, in deren Rahmen der Arbeitnehmer auch suspendiert wurde, auf dessen dienstlichen Computer zu und öffnete dabei ohne vorherige Zustimmung des Arbeitnehmers einzelne Dateien in dessen Abwesenheit. In der Sache erkannte der EGMR, dass der Arbeitgeber davon ausgehen konnte, dass grundsätzlich alle auf dem Arbeitnehmer-PC abgelegten Dateien dienstlicher Natur waren, sofern der Arbeitnehmer die betreffenden Dateien nicht ausdrücklich als "privat" gekennzeichnet hatte. Daher durfte der Arbeitgeber nach Maßgabe des französischen Rechts die betreffenden Dateiordner durchsuchen und auswerten. Nach Ansicht des EGMR habe der Arbeitgeber mit der Durchsuchung des Rechners darüber hinaus ein legitimes Ziel verfolgt, sodass im Ergebnis daher keine Verletzung des Rechts auf Privatleben iSd Art 8 EMRK vorliege.

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