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BMF: Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten

Aus den BehördenFinanzministeriumBearbeiterin: Barbara TumaARD 6616/19/2018 Heft 6616 v. 20.9.2018

EStG 1988: § 107

Info des BMF vom 28. 8. 2018, BMF-010203/0341-IV/2018

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018, BGBl I 2018/62, ARD 6612/13/2018) wurde eine Abzugsteuer für Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten eingeführt (§ 107 EStG 1988). Die Abzugsteuer kommt für Auszahlungen ab dem Jahr 2019 zur Anwendung. Mit dieser Info wird erklärt, welche Auswirkungen § 107 EStG 1988 für offene (nicht rechtskräftig veranlagte) Fälle mit Einkünften aus Leitungsrechten hat.

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