EStG 1988: § 107
Info des BMF vom 28. 8. 2018, BMF-010203/0341-IV/2018
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018, BGBl I 2018/62, ARD 6612/13/2018) wurde eine Abzugsteuer für Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten eingeführt (§ 107 EStG 1988). Die Abzugsteuer kommt für Auszahlungen ab dem Jahr 2019 zur Anwendung. Mit dieser Info wird erklärt, welche Auswirkungen § 107 EStG 1988 für offene (nicht rechtskräftig veranlagte) Fälle mit Einkünften aus Leitungsrechten hat.