RL 2009/101/EG : Art 2 und Art 6 bis 8
RL 2012/30/EU : Art 19, Art 36
Für die Entscheidung über die Haftung des Geschäftsführers der (ehemaligen) Arbeitgeber-Aktiengesellschaft wegen Insolvenzverschleppung für die (bereits arbeitsgerichtlich festgestellten) Beendigungsansprüche der ehemaligen Arbeitnehmer wird das - nach nationalem Recht unzuständige - Arbeits- und Sozialgericht auch nicht durch Unionsrecht (konkret die RL 2009/101/EG bzw die RL 2012/30/EU ) zuständig.