Mit dem 2. BRBG werden alle (einfachen) Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. 1. 2000 kundgemacht wurden und noch als Bundesrecht in Geltung stehen, mit Ablauf des 31. 12. 2018 außer Kraft gesetzt, sofern sie nicht in der Anlage zu diesem Bundesgesetz aufgezählt sind. Nach den ErläutRV (RV 192 BlgNR 26. GP ) fallen in den Anwendungsbereich des 2. BRBG rund 5.000 Rechtsvorschriften, von denen rund 2.450 außer Kraft treten sollen; es handelt sich dabei nach den ErläutRV primär um gegenstandslos gewordene Rechtsvorschriften, die also heute keinen (sinnvollen) Anwendungsbereich mehr haben (etwa wenn der zeitliche Rechtsfolgenbereich der Norm beendet ist oder die Norm ausdrücklich oder implizit auf bestimmte Zeiträume in der Vergangenheit beschränkt war oder auf Sachverhalte abstellt, die sich heute nicht mehr ereignen können). Zwecks Schaffung möglichst großer Transparenz enthalten die ErläutRV ebenfalls eine Anlage, in der Rechtsvorschriften demonstrativ aufgezählt sind, die mit Ablauf des 31. 12. 2018 außer Kraft treten - also danach keinesfalls mehr gelten. (BGBl I 2018/61)