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Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 (FrÄG 2018) - BGBl

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6612/1/2018 Heft 6612 v. 24.8.2018

Das FrÄG 2018 bezweckt va eine Effizienzsteigerung in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren und die Stärkung der EU im weltweiten Talentwettbewerb als attraktiver Standort für Studium, Wissenschaft und Innovation. Mit der Novelle werden die fremdenrechtlichen Materiengesetze (ua das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz) an die Vorgaben der RL (EU) 2016/801 (Forscher und Studenten-RL) angepasst. Im AuslBG kommt es va zu den folgenden Änderungen:

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