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Unfall am Weg zu Behördentermin bei Umweg über Wohnung - kein Arbeitsunfall

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6610/12/2018 Heft 6610 v. 9.8.2018

ASVG: § 175 Abs 2 Z 1

Hat ein Versicherter während seiner Arbeitszeit einen Behördentermin, fährt er aber nicht direkt von seinem Arbeitsplatz zur Behörde, sondern zuerst zu seiner Wohnung, weil er die beim Termin benötigte E-Card zu Hause vergessen hatte, steht ein Unfall auf diesem Umweg nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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