ASVG: § 175 Abs 2 Z 1
Hat ein Versicherter während seiner Arbeitszeit einen Behördentermin, fährt er aber nicht direkt von seinem Arbeitsplatz zur Behörde, sondern zuerst zu seiner Wohnung, weil er die beim Termin benötigte E-Card zu Hause vergessen hatte, steht ein Unfall auf diesem Umweg nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.