Im Verwaltungsstrafrecht gilt grundsätzlich das Kumulationsprinzip: Bei einem Zusammentreffen von mehreren Verwaltungsübertretungen ist jede gesetzwidrige Einzelhandlung, durch die der Straftatbestand verwirklicht wird, gesondert zu bestrafen. Im Anwendungsbereich des LSD-BG hat dies zur Folge, dass Formaldelikte, wie eine vergessene Meldung einer Entsendung oder Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich oder das Nichtbereithalten von Lohnunterlagen, bei einer größeren Anzahl von betroffenen Arbeitskräften zu einer hohen Gesamtstrafe führen können. Anlässlich eines Verfahrens, in dem über Beschäftiger und Überlasser wegen fehlender Lohnunterlagen Verwaltungsstrafen von insgesamt € 23,271.000,- verhängt wurden, traten beim Landesverwaltungsgericht Steiermark Zweifel auf, ob die Anwendung des Kumulationsprinzips bei Verstößen gegen formale Verpflichtungen bei grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen gegen das Unionsrecht verstößt.1 Im Folgenden werden die Grundaussagen des Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH dargestellt.