Der Familienbonus Plus in der gesetzlich vorgesehenen Höhe steht für Kinder im Inland zu. Für Kinder in Drittstaaten, dh außerhalb des EU/EWR-Raumes oder der Schweiz, gibt es keinen Familienbonus. Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw der Schweiz wird der Familienbonus Plus indexiert (erhöht oder vermindert) und damit an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst. Wie eine eingehende Analyse des Autors verdeutlicht, dürfte eine solche Regelung nicht den Anforderungen des Unionsrechts entsprechen. Sowohl die Rechtsprechung des EuGH zur Schumacker-Doktrin, die Rückschlüsse für die gegenständliche Problemstellung zulässt, als auch die Verordnungen (EU) 492/2011 und (EG) 883/2004 erfordern nach Ansicht des Autors eine absolute, dh auch betragsmäßige Gleichbehandlung.