EStG: § 23 Z 1
BFG 18. 4. 2018, RV/7102234/2017
Der Beschwerdeführer war im verfahrensgegenständlichen Zeitraum als selbstständiger Buchhalter für das Unternehmen X-GmbH tätig. Für die offiziell erbrachten Leistungen hat der Beschwerdeführer monatlich € 400,- verrechnet, darüber hinaus hat er aber auch für die Durchführung von Schein- und Falschbuchungen einen nicht offiziell verrechneten "Risikoaufschlag" von monatlich € 2.000,- erhalten. Dieser "Risikoaufschlag" wurde mittels Barschecks vom Privatkonto der handelsrechtlichen Geschäftsführerin der X-GmbH behoben.