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BFG: Entgelt für die Erstellung von Schein- und Fehlbuchungen

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6608/19/2018 Heft 6608 v. 26.7.2018

EStG: § 23 Z 1

BFG 18. 4. 2018, RV/7102234/2017

Der Beschwerdeführer war im verfahrensgegenständlichen Zeitraum als selbstständiger Buchhalter für das Unternehmen X-GmbH tätig. Für die offiziell erbrachten Leistungen hat der Beschwerdeführer monatlich € 400,- verrechnet, darüber hinaus hat er aber auch für die Durchführung von Schein- und Falschbuchungen einen nicht offiziell verrechneten "Risikoaufschlag" von monatlich € 2.000,- erhalten. Dieser "Risikoaufschlag" wurde mittels Barschecks vom Privatkonto der handelsrechtlichen Geschäftsführerin der X-GmbH behoben.

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