GSVG: § 4 Abs 1 Z 7
VwGH 20. 6. 2018, Ro 2015/08/0018
Der Mitbeteiligte verfügt seit Mai 2010 über eine Gewerbeberechtigung "Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation" und ist Mitglied der Kammern der gewerblichen Wirtschaft gemäß § 2 Abs 1 Z 1 GSVG und jedenfalls seit dem 1. 1. 2012 auch als Rechtsanwalt tätig. Er begehrt die Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung des GSVG aufgrund geringer Umsätze und Einkünfte. Seiner Ansicht nach komme es auf die Einkünfte als Rechtsanwalt nicht an. Der VwGH führt zusammengefasst Folgendes aus: