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Einkünfte aus Firmenpension für ehemaligen Geschäftsführer - keine GSVG-Pflichtversicherung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6608/16/2018 Heft 6608 v. 26.7.2018

GSVG: § 2 Abs 1 Z 4 idF vor BGBl I 2015/118

VwGH 6. 3. 2018, Ra 2017/08/0116

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass sich die Versicherungspflicht gemäß § 2 Abs 1 Z 4 GSVG grundsätzlich nach der Einkommensteuerpflicht richtet (vgl VwGH 14. 11. 2012, 2010/08/0215). Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Einkommensteuerbescheides, aus dem (die Versicherungsgrenzen übersteigende) Einkünfte der im § 2 Abs 1 Z 4 GSVG genannten Art hervorgehen, besteht nach dieser Bestimmung Versicherungspflicht, sofern die zugrunde liegende Tätigkeit im betreffenden Zeitraum (weiter) ausgeübt wurde (und aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits die Pflichtversicherung nach anderen Bestimmungen des GSVG oder nach einem anderen Bundesgesetz eingetreten ist).

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