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BFG: Fahrtkosten zur Apotheke sind keine außergewöhnliche Belastung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6607/14/2018 Heft 6607 v. 19.7.2018

EStG § 34

BFG 16. 4. 2018, RV/5101899/2017

Im vorliegenden Fall war strittig, ob es sich bei den vom Beschwerdeführer geltend gemachten Kosten für Fahrten zur Apotheke um im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung stehende Fahrtkosten gemäß § 4 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303 idgF, handelt, die ohne Selbstbehalt in Ansatz zu bringen sind. Dies wurde vom BFG mit folgender Begründung verneint:

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