Konkurrenzklauseln gehören zu den beliebtesten und gängigsten Mobilitätsbeschränkungen in Arbeitsverträgen. Ziel von Konkurrenzklauseln ist es, abzusichern, dass Arbeitnehmer nicht mit dem betriebsinternen Wissen und Know-How direkt zum Konkurrenten wechseln. In der Praxis sind Konkurrenzklauseln jedoch oftmals Gegenstand von gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Diverse gesetzliche Neuerungen, unterschiedlich anwendbare Rechtslagen - je nach Zustandekommen des Dienstvertrages - und teilweise gesetzliche Regelungslücken sorgen in der Praxis für Unklarheiten und geben Spielraum für Argumentationen und Interpretationen.