Der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ist ein spannender Kompromiss zwischen den widersprüchlichen Interessen der Überlasser, Zeitarbeiter, Stammarbeiter und Beschäftiger. Er enthält - entsprechend der dreipersonalen Struktur der Arbeitskräfteüberlassung - zahlreiche neue und außergewöhnliche Bestimmungen: Von der Lohnfindung über Dienstreiseregelungen bis hin zum kollektivvertraglichen Kündigungsschutz. Neben der Diskussion einschlägiger Rechtsfragen stehen vor allem Tipps und Hilfen für Praktiker im Vordergrund. Übersichtstabellen erleichtern die Bestimmung des Entlassungslohnes, die Feststellung der für Leiharbeiter geltenden betrieblichen Regeln des Beschäftigers und der Ansprüche bei Dienstreisen.