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Grenzbetrag beim Alleinverdienerabsetzbetrag

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6606/19/2018 Heft 6606 v. 12.7.2018

EStG: § 33 Abs 4 Z 1 idF BGBl I 2009/135, § 67 Abs 1 und Abs 2

BAO § 116

Voraussetzung für den Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages durch die Ehefrau als Alleinverdienerin ist ua, dass der Ehemann (bei mindestens einem Kind) Einkünfte von höchstens 6.000,- jährlich erzielt. Der Einkommensteuerbescheid des Ehemanns entfaltet dabei keine Bindungswirkung für die Überprüfung des Grenzbetrages im Verfahren der Ehefrau.

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