MLT-Hausbesorger/Wien: § 3 Abs 1 Z 1 lit f
OLG Wien 24. 1. 2018, 9 Ra 126/17s
Gemäß § 3 Abs 1 Z 1 lit f des Mindestlohntarifs für Hausbesorger in Wien, BGBl II 2017/322, gebührt dem Hausbesorger neben seinem regelmäßigen Entgelt ein zusätzliches Entgelt, wenn an dem Haus eine "Dachinstandsetzung (Erneuerung von mehr als 50 % der Dachfläche)" durchgeführt wird. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die durchgeführten Dachsanierungsarbeiten als eine solche Dachinstandsetzung anzusehen sind.