Der aktuelle Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2017 weist aus, dass im vierten Jahr nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 die damit verfolgten Ziele einer Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung des VwGH nur mehr zum Teil erreicht werden konnten. Bedingt durch den massiven Anstieg des Anfalls an neuen Rechtssachen überstieg der Neuanfall erstmals seit Inkrafttreten der Reform die Zahl der Erledigungen. Neben den Asylangelegenheiten ist es insbesondere im Bereich des Glücksspielrechts zu einem massiven Anstieg der Geschäftsfälle gekommen. Insgesamt sind im Jahr 2017 etwa 7.300 neue Rechtssachen beim VwGH angefallen, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 43 % (!) bedeutet. Abgeschlossen konnten 2017 rund 6.600 Verfahren werden, sodass zum Jahresende 2017 insgesamt noch etwa 2.800 Verfahren anhängig waren, womit die Anzahl der zum Jahresende offenen Fälle gegenüber 2016 um ca 32 % gestiegen ist. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im jeweiligen Jahr enderledigten Verfahren konnte von 10,6 Monaten im Jahr 2014, 8,9 Monaten im Jahr 2015 und 6,9 Monaten im Jahr 2016 auf 4,6 Monate im Jahr 2017 verringert werden. ( Quelle: www.vwgh.gv.at )