Zwischen einem Arbeitgeber und dem Finanzamt bestand Streit darüber, ob von der die Verköstigung von Arbeitnehmern betreffenden Befreiungsbestimmung des § 3 Abs 1 Z 17 EStG auch Zuzahlungen zu Konsumationen in Gaststätten umfasst seien. Während das BFG die Steuerfreiheit der Zuzahlungen bejaht hat (BFG 18. 2. 2016, RV/3100522/2012; vgl dazu Renner, Gewährung verbilligter Mahlzeiten außerhalb des Betriebs als steuerfreier Vorteil aus dem Dienstverhältnis, ARD 6495/5/2016), hat der VwGH die Steuerfreiheit im Gleichklang mit dem Finanzamt verneint und die Entscheidung des BFG aufgehoben (VwGH 19. 4. 2018, Ro 2016/15/0018).