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Neu kundgemachte Heimarbeitstarife

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6603/1/2018 Heft 6603 v. 21.6.2018

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2018 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter/innen erlassen:

Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2018/116)Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren (BGBl II 2018/117)

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