In der Entscheidung OGH 28. 6. 2017, 9 ObA 58/17w (= ARD 6561/5/2017) hat der OGH einen Anspruch auf Sonderzahlungen zur Gänze verneint, wenn der Kollektivvertrag hinsichtlich der Höhe der Sonderzahlungen an das Entgelt für einen bestimmten Zeitraum anknüpft und der Arbeitnehmer für diesen Zeitraum keinen Entgeltfortzahlungsanspruch bei Krankheit gehabt hat. Eypeltauer widerspricht dieser Entscheidung entschieden, sie überzeugt seiner Ansicht nach weder vom Ergebnis noch von der Begründung her. Ein fehlender Entgelt(fortzahlungs)-anspruch für den im Kollektivvertrag für die Berechnung der Sonderzahlungen bestimmten Entgeltfortzahlungszeitraum führe entgegen der Ansicht des OGH nicht zu einem gänzlichen Entfall des Sonderzahlungsanspruches. Dieser reduziere sich nur anteilig um den Zeitraum des fehlenden Entgeltanspruchs.