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Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6595/7/2018 Heft 6595 v. 19.4.2018

ArbVG: § 59, § 60

OLG Wien 20. 12. 2017, 9 Ra 64/17y

Die Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitender Grundsätze des Wahlrechts bei einer Betriebsratswahl (insbesondere § 51 ArbVG) bildet im Regelfall nur einen Anfechtungsgrund. Nur bei besonders schweren Verstößen führt die Verletzung der Wahlgrundsätze des § 51 ArbVG unter Umständen zur Nichtigkeit (vgl OGH 28. 4. 1993, 9 ObA 74/93, ARD 4469/12/93). Eine nichtige Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen all-

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