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Zulässige Verwendung von Fraktionsstimmzettel bei Betriebsratswahl

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6595/6/2018 Heft 6595 v. 19.4.2018

ArbVG: § 56 Abs 2, § 59

BRWO: § 24 Abs 3

Auch wenn eine Betriebsratswahl nach dem Gesetz mittels eines vom Wahlvorstand aufzulegenden einheitlichen Stimmzettels zu erfolgen hat, ist die Verwendung von sogenannten Fraktionsstimmzetteln, die von einer wahlwerbenden Gruppe an die Arbeitnehmer ausgeteilt werden und bei denen bereits ihre wahlwerbende Gruppe entsprechend gekennzeichnet ist, bei einer Betriebsratswahl zulässig.

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