Bezieht ein Dienstnehmer eine laufende Geldleistung aus der Krankenversicherung (in den häufigsten Fällen Kranken- oder Wochengeld) und erhält er gleichzeitig von seinem Dienstgeber Geld- und/oder Sachbezüge, stellt sich die Frage, wie diese Zuschüsse beitragsrechtlich zu behandeln sind. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse erläutert dazu in der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgeber-Magazins DGservice, dass die Zuschüsse nur dann beitragsfrei abgerechnet werden dürfen, wenn die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss einerseits ein Anspruch auf eine laufende Geldleistung aus der Krankenversicherung bestehen (deren Höhe jedoch keine Rolle spielt!) und die Zuschüsse müssen andererseits weniger als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor dem Eintritt des Versicherungsfalles betragen (vgl § 49 Abs 3 Z 9 ASVG). Werden während des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld seitens des Dienstgebers keinerlei Geldbezüge mehr gewährt, sondern nur mehr Sachbezüge, besteht für diese Sachbezüge keine Beitragspflicht (Lohnsteuerpflicht ist aber grundsätzlich gegeben). Weiters behandelt der Beitrag auch die Sonderfälle Wiedereingliederungsteilzeit und Bezug von Rehabilitationsgeld. (Quelle: DGservice der OÖGKK 1/2018, März 2018)