EStG: § 37 Abs 2 Z 2, § 46 Abs 1 Z 3
Auch eine bloß teilweise Pensionsabfindung ist der Dreijahresverteilung iSd § 37 Abs 2 Z 2 EStG zugänglich, da dem Gesetz ein Ausschluss für Teilabfindungen bzw das Erfordernis des Entfalls sämtlicher Einnahmen aus einer Einkunftsquelle nicht zu entnehmen ist.