Die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit ermöglichen dem Dienstnehmer, Weiterbildungsmaßnahmen flexibel wahrzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht dabei ein Anspruch auf Gewährung von Weiterbildungsgeld bzw Bildungsteilzeitgeld seitens des AMS. Die NÖGKK bietet dazu in der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgebermagazins NÖDIS einen kompakten Überblick über alle Voraussetzungen sowie die beitrags- und melderechtlichen Besonderheiten. ( Quelle: NÖDIS, Nr 4/März 2018)