In einem vergaberechtlichen Feststellungsverfahren iZm Betrieblichen Vorsorgekassen hat der VwGH ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Zusammengefasst ersucht er um Auskunft, ob der Abschluss eines Vertrags zwischen einem öffentlichen Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber und einer BV-Kasse über die Verwaltung und Veranlagung von BV-Beiträgen in den Anwendungsbereich des unionsrechtlichen Vergaberechts (RL 2014/24/EU ) fällt, wenn der Vertragsabschluss und damit die Auswahl der Vorsorgekasse der Zustimmung durch die Arbeitnehmerschaft bzw ihrer Vertretung bedarf und somit vom öffentlichen Auftraggeber nicht allein vorgenommen werden kann. (VwGH 29. 11. 2017, Ro 2016/04/0053 [EU 2017/0010]).