Am 25. 5. 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, VO (EU) 2016/679 ) in Kraft. Die notwendige Durchführung der neuen Regelungen hinsichtlich allgemeiner Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten erfolgte durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 und die darin vorgesehenen Anpassungen im Datenschutzgesetz. Als Ergänzung sehen Sammelgesetze der einzelnen Bundesministerien eine Anpassung der materienspezifischen Datenschutzregelungen für die Bundesgesetze im Wirkungsbereich des jeweiligen Ministeriums vor, mit denen die datenschutzrechtlichen Begrifflichkeiten an die neuen Definitionen der DSGVO angepasst und in Einzelfällen Regelungen im Bereich des Datenschutzes konkretisiert (so etwa hinsichtlich Aufbewahrungsfristen) werden sollen: