Die Aufsichtsbehörden spielen beim Vollzug der DS-GVO eine entscheidende Rolle. Dies vor allem deshalb, weil einerseits die DS-GVO über weite Strecken unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, die der Auslegung durch die Aufsichtsbehörden - und letztlich durch den EuGH - bedürfen. Auch überträgt die DS-GVO den Aufsichtsbehörden neben der Rechtsschutzfunktion regulatorische Aufgaben und macht sie damit zu einem wichtigen Anlaufpunkt für alle datenschutzrechtlichen (Markt-)Teilnehmer. Der österreichische Gesetzgeber hat die Datenschutzbehörde mit den Aufgaben der Aufsichtsbehörde betraut. Der Beitrag beschreibt Funktion und Stellung der neuen Datenschutzbehörde und zeigt dabei insbesondere auf, wie sich die Arbeit der Datenschutzbehörde nach dem 25. 5. 2018 ändern wird. Sie wird als Aufsichtsbehörde - im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage - erweiterte Aufgaben und Befugnisse erhalten.