Die Digitalisierung der Arbeitswelt und die damit verbundenen Phänomene, die auch als "Arbeiten 4.0" zusammengefasst werden, führen zu tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitsorganisation. Der Beitrag widmet sich einigen in diesem Zusammenhang stellenden arbeitsrechtlichen Kernfragen, die einerseits die Entgrenzung von Arbeitszeit und Arbeitsort und andererseits das plattformbasierte Arbeiten ("Crowdwork") betreffen. IZm der zeitlichen Entgrenzung führt Risak ua aus, dass die Gleitzeit, die in immer unüblicheren Tätigkeitsbereichen zu beobachten ist, einem Job-Sharing-Modell immer näher komme; die Gleitzeit könne eine Risikoverschiebung hin zu den Arbeitnehmern bewirken. Auch das Phänomen der Dauererreichbarkeit wird näher thematisiert. Die örtliche Entgrenzung in Form eines Home-office oder mobile working wird ebenfalls behandelt, und zwar hinsichtlich der zwei Aspekte Arbeitnehmerschutz und Aufzeichnungspflichten nach dem AZG. So müssen etwa Arbeitnehmer, die überwiegend in ihrer Wohnung tätig sind, bloß Saldenaufzeichnungen über die Dauer der Tagesarbeitszeit führen. Nach Ansicht Risaks reichen Saldenaufzeichnungen an jenen Tagen aus, an denen überwiegend von der Wohnung aus gearbeitet wird. IZm dem sog Crowdworking geht es insbesondere um die Frage, ob Crowdworker als Selbstständige oder Arbeitnehmer zu qualifizieren sind, und für den Fall der Verneinung der Arbeitnehmereigenschaft, ob eine Qualifikation als arbeitnehmerähnliche Person in Frage kommt oder der Arbeitnehmerbegriff neu zu definieren ist.