BAO: § 198
VwGH 1. 6. 2017, Ra 2017/15/0008
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass das Recht bzw die Pflicht der Abgabenbehörde, Abgabenansprüche im Abgabenfestsetzungsverfahren bescheidmäßig geltend zu machen, durch ein Insolvenzverfahren nicht berührt wird.