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Verlängerte Verjährungsfrist bei Abgabenhinterziehung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6587/20/2018 Heft 6587 v. 22.2.2018

BAO: § 207 Abs 2

VwGH 14. 9. 2017, Ro 2015/15/0027

Die Abgabenbehörde ist nicht daran gehindert, im Abgabenverfahren - ohne dass es einer finanzstrafbehördlichen oder gerichtlichen Entscheidung bedarf - festzustellen, dass Abgaben iSd § 207 Abs 2 zweiter Satz BAO hinterzogen sind und daher eine verlängerte Verjährungsfrist anzuwenden ist.

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