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Anwendung des KV der Industrie oder des Gewerbes?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6585/7/2018 Heft 6585 v. 8.2.2018

ArbVG: §§ 8 ff

OLG Wien 28. 3. 2017, 8 Ra 88/16v

Arbeitgeber können aufgrund mehrfacher Mitgliedschaft zu Interessenvertretungskörperschaften für den denselben Geltungsbereich mehrfach kollektivvertragsunterworfen sein. Diese Fälle werden teilweise durch die § 9 und § 10 ArbVG geregelt. Vorfrage für die Entscheidung, welcher Kollektivvertrag für Arbeitnehmer eines bestimmten Betriebs anzuwenden ist, ist daher die Zuordnung zu einer Fachgruppe der Wirtschaftskammerorganisation.

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