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BFG: Kosten für Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6573/16/2017 Heft 6573 v. 9.11.2017

EStG: § 34 Abs 9

BFG 14. 9. 2017, RV/7102430/2013

Im vorliegenden Fall machte der Beschwerdeführer in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 für seine beiden Kinder Kinderbetreuungskosten in Höhe von € 2.415,- bzw € 2.340,- geltend. Die Betreuung wurde durch die Mutter des Beschwerdeführers ausgeübt, die für insgesamt 1.300 Betreuungsstunden im Jahr 2011 je € 2.340,- in Rechnung stellte. Zur Bescheinigung der ausreichenden Qualifikation wurde eine Bescheinigung des Österreichischen Roten Kreuzes vorgelegt, wonach die Mutter des Beschwerdeführers den Kurs "Babyfit" im Ausmaß von 32 Stunden besucht und erfolgreich abgeschlossen hat.

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