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Aliquotierung von Sonderzahlungen: Was heißt "1/52 pro Woche"?

Thema - PersonalverrechnungBirgit Kronberger, MBA/Mag. Rainer KraftARD 6572/5/2017 Heft 6572 v. 3.11.2017

Manche Kollektivverträge sehen vor, dass die kollektivvertraglichen Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) bei unterjährigem Ein- oder Austritt des Arbeitnehmers mittels des Wochenteilers "1/52 pro Woche" zu aliquotieren sind. Sowohl in der Fachliteratur als auch in der Praxis gibt es unterschiedliche Ansichten zur Frage, wie der kollektivvertragliche Passus ("pro Woche") zu verstehen ist: Kommt es auf Kalenderwochen (Montag bis Sonntag) oder Naturalwochen (7-Tage-Zeiträume) an? Zählen nur volle oder auch angebrochene Wochen mit?

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